Bei übergrossen Objekten muss nach den gesetzlichen Vorgaben der Strassenverkehrsämter eine ATB die Schwertransporte unterstützen. Als übergross werden Objekte bezeichnet die eine Länge von 35m, Breite von 3.8m oder Höhe von 4.5m überschreiten. Ab Januar 2019 sind Unternehmen dazu berechtig mit speziell dafür ausgebildeten Personen solche Begleitungen durchzuführen.
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